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Kreissynode beschließt Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Pfarrer Jürgen Löprich aus der Versöhnungsgemeinde hielt die Andacht

Mit einer Andacht begann die Kreissynode am 18. März, zu der Superintendentin Martina Espelöer die Teilnehmenden  im Varnhagensaal begrüßte. Pfarrer Jürgen Löprich gestaltete die Andacht mit Kreismusikdirektor Hanns-Peter Springer zum Wochenlied „Korn das in die Erde, in den Tod versinkt“, das zunächst gemeinsam gesungen und später von Pfarrerin Gabrielle Watermann beeindruckend vorgetragen wurde. „Ostern ist das Urdatum“, sagte Jürgen Löprich und wie in dem Lied deutlich wird, behält am Ende nicht der Tod das letzte Wort. „Gottes Liebe gilt trotz unserer Schuld“, so Löprich. „Das Neue beginnt im Verborgenen, aber im Hier und Jetzt“. 

Superintendentin Martina Espelöer berichtet aus dem Kirchenkreis

Mit einem Blick auf den Krieg in der Ukraine begann die Superintendentin anschließend ihren Bericht. Eine „schmerzende Sehnsucht“ verspüre sie nach Frieden, so Martina Espelöer. Sie bedankte sich für die kontinuierlichen Friedensgebete in den Gemeinden. Es sei nicht einfach, sich zu dem Krieg, der immer noch andauert, zu verhalten. „Wo besprechen wir die brennenden ethischen Fragen, die daraus erwachsen?“, fragte Espelöer und schlug ein Forum auf EKD-Ebene vor. 

Berichte aus den Kirchengemeinden

Dann kam sie zu den Berichten aus den Gemeinden und den synodalen Diensten, die „geradezu historisch“ seien, da sie die Zeit in drei Jahren Corona-Pandemie und damit Kirche unter völlig neuen Bedingungen beschreiben. Dabei ging sie auch kritisch darauf ein, was möglicherweise anders hätte gelöst werden müssen und nannte als Beispiel den zeitweisen Ausschluss von Ungeimpften aus den Gottesdiensten. Vor allem aber sprach sie den Synodalen, den Presbyterinnen und Presbytern und den Ausschussmitgliedern ihren Respekt dafür aus, was sie in Zeiten von Pandemie, Hochwasserkatastrophe, Krieg und Energiekrise geleistet haben. „Ich bin ehrlich beeindruckt.“ 

Danach ging sie auf die strukturellen Veränderungen in nahezu allen Bereichen und Gemeinden ein, die teilweise auch schmerzhaft seien. Doch den Herausforderungen wurden gute Anfänge entgegengesetzt, so zum Beispiel das Interprofessionelle Pastoralteam, das in der neuen Kirchengemeinde Trinitatis Mark an den Start gegangen ist. Auch inhaltlich gab es enorme Aufbrüche, wie die Tauffeste, die an vielen Orten im Kirchenkreis stattfinden, in diesem Jahr wieder mindestens sechs, darunter auch ein gemeinsames Tauffest des Kirchenkreises. Über die Bedeutung der Kasualien, auch mit Blick auf die Präsenz der Kirche in der Öffentlichkeit, wird neu nachgedacht. Für die damit verbundenen Fragen regte sie an, dass die Landeskirche Erprobungsrichtlinien auf den Weg bringen möge. Den Bericht schloss sie mit einem Zitat aus der Hemeraner Kirchengemeinde: „Was ich mir wünsche ist, dass wir es schaffen mit leichterem Gepäck dazustehen.“ 

„Ich würde es sehr begrüßen, wenn es so einen Ort gäbe“, sagte Pfarrerin Ruth Hansen zu dem Vorschlag eines EKD-Forums zu friedensethischen Fragen. „Wir sind zu leise und manchmal auch zu schnell.“ Zu der Rolle der Kirche während der Pandemie gab es unterschiedliche Meinungen im Plenum. „Entschieden versagt“, habe die Kirche in dieser Zeit, sagte Christoph Wiedermann, teilweise sei sie in der Versenkung verschwunden. „Da möchte ich entschieden widersprechen“, sagte Pfarrerin Gabriele Bach. Die Zeit sei sehr arbeitsintensiv, teilweise aber sogar bereichernd gewesen. Gemeinsam müsse man sich auf den Weg machen zu den und für die Menschen. 

„Wir sollten uns nicht schlechter machen als wir sind“, sagte Martina Espelöer. Probleme sollten klar benannt und konstruktiv gelöst werden. „Wir stehen vor Ort im Konflikt mit der Kirchenordnung“, sagte Pfarrer Achim Dreesen in Bezug auf die Taufen für Nicht-Mitglieder der Kirche und begrüßte einen entsprechenden Antrag an die Landeskirche. Zum Umgang mit der Taufe und den damit verbundenen Fragen gab es eine rege Diskussion, die deutlich zeigte, dass es einer gründlichen Auseinandersetzung mit dem Thema bedarf.  

Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt 

Präventionskraft Nadine Broer bei der Vorstellung der Schutzkonzeptes

Das Thema sexualisierte Gewalt spielt in der Öffentlichkeit eine große Rolle, betonte Superintendentin Martina Espelöer und übergab das Wort an Präventionskraft Nadine Broer, die das Schutzkonzept vorstellte. Damit soll den Kirchengemeinden die Arbeit in diesem schwierigen Bereich erleichtert werden. Das Konzept könne in der Gesamtheit nur in Verbindung mit der Praxis gesehen werden, die in Zukunft daraus folgen werde, unterstrich Broer. „Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der Kirche, Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, mit Respekt zu behandeln und ihre Würde zu schützen“, so beginnt die Präambel des Schutzkonzepts.  Der Evangelische Kirchenkreis Iserlohn möchte sich für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Gewalt einsetzen, auch vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Eine Kultur der Achtsamkeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Mit dem 72-seitigen Konzept geht der Kirchenkreis einen entscheidenden Schritt hin zu dem gewünschten Schutz und sendet außerdem ein Signal, dass derartiges Verhalten von niemandem geduldet wird. Die individuellen Konzepte der Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises sollen auf diesem Schutzkonzept fußen und einzeln dem Kreissynodalvorstand (KSV) zur Genehmigung vorgelegt werden. „Das Konzept muss in einer stetigen Bearbeitung sein“, stellte Broer zum Abschluss klar. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschloss die Synode das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dieses soll stetig optimiert, umgesetzt und aktualisiert werden. 

Verwaltungsleiter Bernd Göbert

Verwaltungsleiter Bernd Göbert stellte die Konzeption zur Übergabe des Trägerverbundes für Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Iserlohn an den Verband Sauerland-Hellweg vor. Zunächst geht es dabei um die Geschäftsführung und generell nur um verwaltungstechnische, nicht um inhaltliche Aufgaben. Göbert stellte die Ziele des Vorgangs vor: Eine Straffung der Leitungsstruktur, eine Finanzierung ohne gemeindlichen Anteil, die Lösung von Gebäudefragen und die Sicherung des Bestandes. Geplant ist der Wechsel der Geschäftsführung in den Verband zum 1. Mai 2023. Der komplette Wechsel des Trägers ist für August 2024 angedacht. Eine Debatte gab es darum, ob die Gemeinden zukünftig bei der Besetzung der Leiter:innen ein verbindliches Mitspracherecht haben. Die Kreissynode beschloss schließlich, nach Vorliegen aller formalen Voraussetzungen die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen an den Verband für das Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg zu übertragen. 

Gemeinschaftsfonds für kirchliche Gebäude  

Synodalältester Jörg Freiburg

Jörg Freiburg stellte den Gemeinschaftsfonds für kirchliche Gebäude vor. Bei der Herbstsynode 2022 wurde die Idee bereits eingebracht. Der Synodale Finanzausschuss sollte an dem Konzept weiterarbeiten, um es der Synode nun erneut vorzulegen. Mit dem beschlussreifen Konzept bringt der Kirchenkreis Iserlohn zum Ausdruck, dass die Fragen der Immobilienbewirtschaftung schon jetzt und in Zukunft umso mehr nur gemeinsam bewältigt werden können. Die dauerhafte Instandhaltung der Kirchen und selbstgenutzten Gemeindehäuser erfordert einen großen, wachsenden und schwankenden Finanzaufwand. Für die einzelne Gemeinde bestehen unvorhersehbare Risiken für die finanzielle Existenz. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird für die Gemeinden des Kirchenkreises ein Gemeinschaftsfonds gebildet, der die großen Bauunterhaltungsmaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Regelungen gemeinschaftlich finanziert. Als große Bauunterhaltungsmaßnahmen gelten zusammenhängende Maßnahmen der notwendigen Substanzerhaltung oder -wiederherstellung mit einem Projektaufwand von mindestens 20.000 Euro nach Abzug öffentlicher und privater Zuschüsse.  

Als Grundfinanzierung des Gemeinschaftsfonds für kirchliche Gebäude werden jährlich 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe wird auf der Basis des Baukostenindexes angepasst. Die Regelungen zur Vergabe von Mitteln aus diesem Gemeinschaftsfonds für kirchliche Gebäude werden von der Kreissynode in einer Richtlinie getroffen. Die zeitliche und finanzielle Steuerung des Gemeinschaftsfonds wird dem Kreissynodalvorstand jeweils im Herbst vom Synodalen Finanzausschuss vorgelegt. Die bauliche Oberleitung liegt beim Kreiskirchenamt. Welche finanziellen Anforderungen auf die Kirchengemeinden zukommen, das könne niemand sagen, so Jörg Freiburg. Die Idee des Fonds sei es, eine Abfederung zu ermöglichen.  

Um den Gemeinschaftsfonds zu realisieren, musste zunächst die Finanzsatzung entsprechend geändert werden. Die Synode beschloss die Änderung der Finanzsatzung und die Einrichtung des Fonds. Bei sämtlichen Maßnahmen werden Fragen des Klimaschutzes grundsätzlich miteinbezogen. 

Schirmherrschaft beim Kirchenasyl 

Bei Bedarf führen viele Kirchengemeinden Kirchenasyl durch und helfen damit Menschen in größter existenzieller Not. Pfarrer Dr. Gottfried Abrath stellte nun den Antrag, dass diese Hilfsmöglichkeit im Kirchenkreis Iserlohn besser organisiert wird, indem der Kirchenkreis die Schirmherrschaft übernimmt und Kirchenasyle grundsätzlich finanziell unterstützt. Konkret bedeutet dies, dass bei Fragen von Kirchengemeinden sofort entsprechende Unterstützung gewährt wird. Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen wurde dieser Antrag von der Synode beschlossen.  

Zusammensetzung der Presbyterien 

Das Jugendbeteiligungserprobungsgesetz  ermöglicht es, eine Person unter 27 Jahren während einer Wahlperiode ins Presbyterium nachzuberufen – aber nur genau eine. Volker Horst stellte für die Christusgemeinde aus aktuellem Anlass nun den Antrag, diese Möglichkeit auf zwei Personen zu erweitern. Bisher stellte sich die Landeskirche gegen diesen Entschluss. Die Synode beschloss, diesen Antrag an die Landessynode zu richten, die Mitte Mai tagt. 

Bisher galt bei der Wahl zu den Presbyterien eine obere Altersgrenze. Wer am Wahltag das 75. Lebensjahr vollendet hat, durfte nicht mehr in das Leitungsgremien gewählt werden. Für die kommende Wahl im Jahr 2024 steht zur Debatte, diese Grenze abzuschaffen, um einer Altersdiskriminierung und dem Verlust von Kompetenz vorzubeugen. Im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens sind dazu viele Vorschläge und weitere Ideen eingegangen, die Heidrun Brucke auf der Synode vorstellte. „Mehr denn je brauchen wir einen Dialog auf Augenhöhe und die Vielfältigkeit der Menschen aller Generationen“, so Brucke. Die Kreissynode sprach sich für eine Änderung des Kirchenwahlgesetzes und die Abschaffung der Altersgrenze aus. Darüber hinaus soll das Wahlgesetz grundsätzlich überarbeitet und die Ideen aus dem Verfahren der Landessynode zur Kenntnis gebracht werden. 

Klimaschutz 

Auf Initiative der Superintendentin hatte sich im September 2022  die „Steuerungsgruppe für Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ gebildet. Sie besteht zurzeit aus Julia Syre (KKA), Antonia Springer (ev. Jugendarbeit), Dieter Aulich (Ausschuss für Klima und Nachhaltigkeit), Pfarrer Dr. Gottfried Abrath (Synodalbeauftragter), Katja Pischke (Leiterin Jugendreferat) und Ralf Micha (KSV). Ziel der Gruppe ist es, den Gemeinden sowie den Institutionen im Kirchenkreis in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Ziele im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit konkrete Beispiele aus der Praxis vorzustellen.  

Ralf Micha als Vorsitzender der Steuerungsgruppe warf zunächst einen Blick zurück und bedankte sich für die vielen Fahrradfahrer sowie die Unterstützung bei der Umsetzung es ersten Projekts:  

Bei Sitzungen und Tagungen des Kirchenkreises wird vegetarisches und veganes Essen in biologischer Qualität angeboten. Der nächste Punkt auf der Agenda ist das Thema Photovoltaik, welches Julia Syre unter dem Titel „Dachnutzung der Zukunft“ vorstellte. Ein wichtiger Punkt bei der Frage, welche Dächer sich für Photovoltaikanlagen eignen, stellt der Energieverbrauch im Gebäude selbst dar. Deshalb sind Kindertageseinrichtungen grundsätzlich besser geeignet als etwa eine Kirche, die nur am Wochenende genutzt wird. Dr. Abrath stellte abschließend ein konkretes Projekt vor. 22 Jahre lang nutzt seine Gemeinde bereits Solarenergie. Diese sei in jeder Hinsicht ein Gewinn und biete beispielsweise auch neue Ansätze für Gemeindearbeit und pädagogische Anknüpfungspunkte für Kindertageseinrichtungen. Mit seinem Votum für die Sonnenenergie verabschiedete sich Abrath als Synodalbeauftragter für Umweltschutz.  

Zwei konkrete Beschlüsse fasste die Synode schließlich einstimmig. Die Geschäftsführung des KiTa-Verbundes wird in Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchenamt beauftragt, die Realisierbarkeit von Photovoltaikanlagen auf KiTa-Dächern zu prüfen. Dabei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden. Außerdem wird das Kreiskirchenamt beauftragt, die Investition seitens der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises in Photovoltaik- und Windradanlagen zu prüfen. Auch die Möglichkeit einer Beteiligung an einer Gesellschaft soll geprüft werden. 

Wahlen 

Katja Pischke warb als Vorsitzende des Nominierungsausschusses zunächst für einige vakante Stellen. Es wird ein Nachfolger für Dr. Gottfried Abrath als Beauftragter für Umweltfragen gesucht. Die Synodalbeauftragungen für Theologie und Gottesdienst und Blinde sind ebenfalls unbesetzt. Anschließend kam es zu den Wahlen. Die Kreissynode wählte Jost Schmerbeck in den Rechnungsprüfungsausschuss Region Süd. Außerdem wählte die Kreissynode Carsten Menzel als Stellvertretung des 6. Synodalältesten in den Kreissynodalvorstand. 

Die Herbstsynode findet am Freitag, 10. November statt.  

Tim Haacke

Tim Haacke

Autor
Tim Rothe

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